Fragen und Antworten
SuperGrip verbessert sehr deutlich die Rutschsicherheit ist aber keine Beschichtung. Eine Beschichtung kann sich vom Untergrund lösen und wird somit zu einem eigenen Problem. Eine Beschichtung verändert die Anmutung.
Supergrip verändert die Oberflächenstruktur einer mineralischen Oberfläche im mikroskopischen Bereich. Dadurch wird das Material selbst rutschhemmend. Der Zeitraum ist abhängig von der Abriebfestigkeit und Nutzung des Materials. In der Regel ist polierter Granit in einer Bank nach 5 Jahren immer noch rutschhemmend, Fliesen in einem Bad können auch nach 15 Jahren noch ausreichend rutschsicher zu sein.
Ja, falls erforderlich kann die Antirutsch-Behandlung mit SuperGrip wiederholt werden.
Nein, allerdings gibt es Ausnahmen. Allein in Deutschland werden einige tausend verschiedene mineralische Bodenbeläge verwendet, eine generelle Auskunft zu dieser Frage ist kaum möglich. Eine weiße Emaille-Duschwanne bleibt auch nach der Antirutsch-Behandlung weiß, eine schwarze Fliese etwa kann, durch die geänderte Lichtbrechung etwas von der Farbintensität verlieren.
Die Sperrzeit auf der zu behandelnden Fläche ist abhängig von der Größe und den Umständen. Ein Treppenhaus ist aufwändiger zu behandeln als ein Foyer. Wir kalkulieren bei Flächen (z.B. Foyer) eine Sperrzeit für ca. 20 m² von ca. 2 Stunden, bei ca. 100 m² von ca. 5 Stunden. Tagesleistung bis zu ca. 500 m².
Nein, vorausgesetzt die Reinigung wird fachgerecht durchgeführt. Fordern Sie die Reinigungshinweise für SuperGrip behandelte Flächen an.
Ja, es ist gleichgültig ob innen oder außen, wichtig ist die mineralische Beschaffenheit.
Nein, der Geruch ist leicht „technisch“ und ist bei ausreichender Belüftung in der Regel nicht störend.
Nein, die Fläche wird vor der Antirutsch-Behandlung gereinigt und muss danach nochmals gründlich gereinigt werden. Lärm entsteht nur im Rahmen der Bodenreinigung.
Ja, technisches und handwerkliches Verständnis vorausgesetzt und die Person körperlich in der Lage z. B. eine Grundreinigung durchführen.
Die Verarbeitung selbst ist witterungsabhängig, keine Antirutsch-Behandlung ausführen bei Temperaturen unter 8°C auf dem Material, oder bei Regen. Bei hohen Temperaturen z.B. kann es zu einem Mehrverbrauch kommen. Lassen Sie sich beraten.
Nach einer fachgerecht ausgeführten Antirutsch-Behandlung mit SuperGrip sind keine Reste des Reaktionsmittels mehr auf dem Boden. Daher ist die Behandlung ungefährlich für Kinder oder auch Haustiere.
Ja, wir bieten unsere Dienstleistung europaweit zu den gleichen Konditionen an. Bundesweit wird eine Anfahrtspauschale berechnet. Ausnahme Maut -u. Fährkosten.
Nein, keine Wirkung auf den genannten Materialien. Nur wirksam auf mineralischen Flächen. Auf Glas nur bedingt einsetzbar.
Die einzigartige Oberflächenstrukturveränderung im mikroskopischen Bereich sorgt auch im Unterwasserbereich für starke Rutschhemmung. So ist SuperGrip auch für den Beckenboden im Schwimmbad geeignet.
Ja, zahlreiche Test u. Prüfergebnisse namhafter Institute belegen und sichern die Qualität der Rutschsicherheit.
Ja, grundsätzlich kann die Rutschhemmung deutlich verbessert werden. Der Grad der Rutschhemmung ist abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit und der mineralischen Zusammensetzung des zu behandelnden Materials.
Die Ergebnisse nach BGR 181 müssen mit einer Messung überprüft und belegt werden.
Ja, grundsätzlich kann die Rutschhemmung deutlich verbessert werden. Der Grad der Rutschhemmung ist abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit und der mineralischen Zusammensetzung des zu behandelnden Materials.
Die Ergebnisse nach GUV 26.17 müssen mit einer Messung überprüft und belegt werden.
Ja, grundsätzlich kann die Rutschhemmung deutlich verbessert werden. Der Grad der Rutschhemmung ist abhängig von der Oberflächenbeschaffenheit und der mineralischen Zusammensetzung des zu behandelnden Materials.
Die Ergebnisse müssen mit einer Messung überprüft und belegt werden.
Nachweise über Trittsicherheit werden nach DIN 51130 und DIN 51097 in einem ortsfesten Prüfverfahren durch begehen auf einer Schiefen Ebene geführt. Ein mobiles Prüfverfahren bietet die DIN 51131 mit einem elektronischem Messgerät. Wir bieten unseren Kunden mobile Prüfungen vor Ort oder mobile Prüfungen auf uns zur Verfügung gestelltem Material. Lassen Sie sich beraten.
Unter dem Navigationspunkt „Fachhandel“ finden Sie entsprechende Fachhändler in Ihrer Nähe oder besuchen Sie unseren Onlineshop.
Formulieren Sie Ihre Fragen bitte unter „Kontakt“
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