Für die Art der Gestaltung eines Fußbodens gibt es viele Parameter
- Abhängig von der Art der Nutzung
- Gestehungs – und Unterhaltskosten
- Langlebigkeit
- Gesetzliche Vorgaben
- Reinigungs- und Pflegefähigkeit
- Ästhetik und Design
- Vorlieben des Bauherren
- Sinn und Zweck eines jeden Fußbodens ist jedoch, begangen zu werden und zwar sicher!
- Die Forderung nach Rutschsicherheit harmoniert nicht immer mit den anderen Anforderungen
an Fußböden.
Für die Art der Gestaltung eines Fußbodens gibt es viele Parameter
- Glatte, ebene Platten, glänzend, Feinsteinzeug,
poliert oder glasiert
- Granit, poliert mit hoher Brillianz
- Emaille Bade- und Duschwannen
- Eingangsbereiche, Treppen, Küchen, Bade- und Wellnesseinrichtungen
- Arbeitsbereiche oder Verkehrswege
- Innen oder Außen, privat oder gewerblich
- Der Sicherheitsgrenzwert ist in jedem Fall
einzuhalten, denn die Flächen wurden gebaut um
genutzt zu werden, und zwar sicher!
- Altbausanierung oder Neubau
SuperGrip schafft Sicherheit
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SuperGrip - Spezialist für Trittsicherheit
Die Anti-Rutsch-Behandlung
kann auf mineralischen Oberflächen ausgeführt werden, keramische Fliesen, Kunst- und
Naturstein (Granit, poliert)
Fußböden, Trittflächen, Treppenstufen, Wannen usw. In Gewerbebetrieben, Produktions- und Sozialräumen, Öffentliche
Gebäude, Banken, Hotels, Empfangshallen, Großküchen, Nassbereichen, Schwimmbädern, Krankenhäusern,
Senioren- und Behinderteneinrichtungen
Die Reaktionsflüssigkeit:
SuperGrip ist eine chemische Flüssigkeit mit einem pH.Wert von 4,6,
wird auf die gereinigte, trockene Oberfläche
aufgetragen, reagiert in Abhängigkeit von der mineralischen Zusammensetzung der Oberfläche innerhalb
von 5 - 40 Minuten.
Das Ergebnis:
Die Reaktion sorgt für mikrofeine Poren auf der Oberfläche. Durch die Poren wird die Oberfläche vergrößert, was
im trockenen Zustand für eine höhere Trittsicherheit sorgt. In Verbindung mit einer Flüssigkeit (z.B. Wasser)
kann die Trittfestigkeit um ein mehrfaches gesteigert werden.
Der Sicherheitsgrenzwert und die Vorgaben der BGR 181 (ZH 1/571) R-Bewertungen für Arbeitsschutz
und GUV 26.17 Bewertungen für Nassbereich werden erfüllt.
Diese Zusagen gelten in Abhängigkeit von der Struktur und mineralischen Zusammensetzung
des zu
behandelnden Materials, Länge der Einwirkzeit, Umgebungstemperatur und Menge des Reaktionsmittels SuperGrip.
Rutschsicherheit wird auf Fußböden unterschiedlicher Bestimmungen den
Ansprüchen entsprechend gemessen
und benannt.
Arbeitsbereiche und Verkehrswege / DIN 51130
Sicherheit für den klassischen Arbeitsschutz
Forderungen der Berufsgenossenschaften.
BGR 181 (ZH 1/571) GUV 26.18
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Merkblatt Arbeitsschutz |
Nassbelastete Barfußbereiche / DIN 51097
Trittsicherheit auf den Fußböden in typischen Nassbereichen in Bädern, Therapie und Wellnessbereichen.
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Merkblatt nassbelastete Barfußbereiche |
Sicherheitswerte
Der Fachausschuss öffentliche Einrichtungen stellt fest
ab wann Rutschsicherheit beginnt
und damit auch die Versicherungsfähigkeit.
Prüfverfahren vor Ort, durch Gleitreibwertermittlung ausgedrückt in µ.
DIN 51131
Prüfverfahren vor Ort, ermittelt den Gleitreibwert in µ. Übliches
Mess- und Kontrollverfahren
der Bau – und Gewerbeaufsicht
für nasse und trockene Böden.
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Merkblatt Sicherheitsgrenzwert |
FSC - floor slide control
Prüfgeräteserie, ermittelt den Gleitreibwert in µ.
GMG 200
Prüfgeräteserie, ermittelt den Gleitreibwert in µ.
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Merkblatt FSC Werte |
SRT - skid resitance test
Prüfverfahren vor Ort mit einem Pendelmessgerät.
Wird fast ausschließlich im Straßen- und Wegebau eingesetzt.
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Merkblatt SRT Werte |
Wir bieten
- komplette Dienstleistung vor Ort.
- SuperGrip Anti-Rutsch Behandlung auf fast allen mineralischen Oberflächen wenn
erforderlich auch
ab unserem Lager.
- Schutzimprägnierung abgestimmt auf das Fußbodenmaterial
- Spezial Tiefenreinigung. Wir fangen da an wo der Gebäudereiniger aufhört
- Wir liefern Material zur Anti-Rutsch Behandlung und beraten ausführlich. Die Lieferung folgt
über
Depothändler des Fachhandels. Sollte sich kein Depothändler in Ihrer Nähe
befinden, sprechen Sie mit uns.
Aber unser Service geht noch weiter:
Bemusterung
zur Rutschhemmung auf Platten
Ihr Kunde möchte wissen wie SuperGrip auf einer bestimmten Platte wirkt und aussieht. Sie senden uns ein oder
zwei Fliesen/ Natursteinplatten. Wir behandeln diese hälftig, geben eine schriftliche Stellungnahme und senden die
Platten zurück.
Bestätigung
zur Rutschhemmung
Sie benötigen ein Messergebnis zur Rutschhemmung? Senden Sie uns eine Strecke von mindestens 20 x 60 cm.
Wir machen einen Arbeitsaufbau, testen die Fläche, messen mit elektronischen Messgeräten und schreiben
eine Bestätigung über den ermittelten Gleitreibwert
nach einer Behandlung mit SuperGrip Anti-Rutsch
auf den vorliegenden Musterfliesen.
Pauschale für Arbeitsaufwand
Messung mit FSC 2000 Print
Fahrkosten (an und ab) per km
Anti-Rutsch Behandlung
komplette Dienstleistung vor Ort
Sie oder einer Ihrer Kunden benötigt zusätzliche Rutschhemmung auf Fliesen oder Naturstein.
Lassen Sie sich ein konkretes Angebot unterbreiten.
Beispiel "A":
Vorlaufzeit ca. 3 Tage
Öffentliches Schwimmbad, Beckenumgang, keramische Fliesen, Bodenabläufe vorhanden,
Fläche 100 m² SuperGrip
Anti-Rutsch
Behandlung auf Klassifizierung "B"
Arbeitsausführung inkl. Personal, Material, Fahrtkosten und Spesen.
Zertifikat über Gleitreibwertmessung usw. Schließungszeit: ca. 5 Stunden
Beispiel "B":
Vorlaufzeit ca. 3 Tage
Verwaltungsgebäude, Eingangsbereich, Empfang und Treppen, Granit, poliert - Bianco Sardo, Fläche 100 m² + Treppen 20 m²
keine Bodenabläufe für Schmutzwasser. SuperGrip Anti-Rutsch Behandlung mit sehr hohem Glanzerhalt auf Klassifizierung
entsprechend "R9". Arbeitsausführung inkl. Personal, Material, Fahrtkosten, Spesen.
Zertifikat über Gleitreibwertmessung usw. Schließungszeit: ca. 5 Stunden
Sicherheit auf Fußböden wird im Wesentlichen geregelt durch:
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 241; 244; 249; 823 regeln die Schadensersatzpflicht nach dem Verursacherprinzip
AVO Arbeitsstätten Verordnung
fordert "Fußböden müssen eben, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein..."
UVV Unfallverhütungsvorschriften
Allgemeine Vorschriften (GUV 0.1)
Berufsgenossenschafliches Regelwerk
BGR 181 (vormals ZH 1/571)
Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand e.V.
BAGUV - GUV 26.17 und 26.18
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e.V.
Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit - BGZ Fachausschuss
Bauliche Einrichtungen.
Fordert die Einhaltung des Sicherheitsgrenzwertes. (Versicherbarkeit?)